Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder Personalausweis oder eigener Reisepass. Bei Einreise mit Personalausweis ist ein aktuelles Passfoto erforderlich.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass. Türkei: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reist ein Minderjähriger unter 18 Jahren allein oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten, benötigt er deren/dessen Einverständniserklärung (auf Englisch) sowie Kopien der Reisepässe der Eltern/des anderen Elternteils/Sorgeberechtigen und seiner eigenen Geburtsurkunde. Der Minderjährige sollte von einem anderen Erwachsenen begleitet werden, der in der Einverständniserklärung erwähnt sein muss. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum
Erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Staatsbürger.
Visum bei der Einreise
(a) [2] Derzeit können Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten (bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist das Visum vorab zu besorgen). Die Kosten für das Visum bei der Einreise betragen 25 US$, die am besten in bar bereitgehalten werden. Achtung: Wenn Flug- oder Reisegesellschaften die Visumbeschaffung übernehmen, fallen durch Servicegebühren ggf. deutlich höhere Kosten an. Hinweis: Bei der Einreise mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte ausgefüllt werden, die mit einem aktuellen Passfoto versehen wird. Der Reisende muss das Passfoto mitbringen. Die Einreise mit dem Reisepass ist allerdings einfacher und schneller. Visum bei der Einreise: Sinai-Halbinsel Bei der Einreise über die Grenzübergänge Taba, Flughafen St. Catharine, Flughafen Sharm El-Sheikh, Seehafen Sharm El-Sheikh und Seehafen Nuweiba können Touristen für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen im Gebiet des Golf von Akaba und St. Catharine ohne vorherige Einholung von Visa einreisen. Das Visum ist kostenlos und wird am Grenzübergang ausgestellt. Einreise mit dem Schiff Ausländer, die mit einem Schiff in Ägypten ankommen, erhalten eine Erlaubnis, sich maximal 24 Stunden in Ägypten aufhalten zu dürfen. Es gibt auch Aufenthaltserlaubnisse für 3 Tage. Transit
Transitpassagiere, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einreisevisum (Touristenvisum, Geschäftsvisum, Transitvisum) für ein- oder mehrmalige Einreise.
Visagebühren
Hinweis: Diese Visumgebühren beziehen sich auf Visa, die vor der Abreise bei einer konsularischen Vertretung beantragt werden, nicht auf Visa bei der Einreise.
Deutschland:
Die Gebühren gelten für Deutsche sowie für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltstitel für Deutschland: Antragstellung in Frankfurt : 22 Euro (Touristen- oder Geschäftsvisum, ein- und mehrmalige Einreise). Antragstellung in Berlin und Hamburg: 22 Euro (Touristenvisum, einmalige Einreise), 40 Euro (Geschäftsvisum, einmalige Einreise). Visum bei der Einreise am Flughafen: 25 US$. Österreich: Touristen-/Transitvisum: 25 Euro (einmalige Einreise), 32 Euro (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 40 Euro (einmalige Einreise), 60 Euro (mehrmalige Einreise). Visum bei der Einreise am Flughafen: 25 US$. Schweiz: Touristenvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 60 CHF (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 67 CHF (einmalige Einreise), 103 CHF (mehrmalige Einreise). Visum bei der Einreise am Flughafen: 25 US$. Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: I. d. R. 3 Monate ab Ausstellungsdatum (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum: I. d. R. 3 Monaten ab Ausstellungsadatum (einmalige Einreise). Eine Verlängerung im Land ist bei vorab besorgten Visa sowie bei Visa bei der Einreise mit Reisepass möglich. Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto. (c) Reisepass mit mindestens einer freien Seite (Restgültigkeit: 6 Monate bei der Ausreise). (d) Gebühren (bei Antragstellung in bar, in Bern auch per Postanweisung). (e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (f) Ggf. Hotelbuchungs- und Flugticketbestätigung. (g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des visierten Reisepasses. Geschäftsvisum zusätzlich: (h) Firmenschreiben mit Firmenstempel, genaue Adresse des Aufenthaltsorts und Aufenthaltsdauer. Möglicherweise sind weitere Unterlagen erforderlich. Unterlagen für ein Visum bei der Einreise (a) Reisepass (oder Personalausweis mit zusätzlichem Passfoto). (b) Rück- oder Weiterreisetickets. (c) Gebühr (15 US$) in bar. Bearbeitungszeit
Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, mindestens jedoch 2-5 Arbeitstage. In Bern je nach Nationalität und Reisezweck bis zu 6 Wochen.
Hinweis: Die Bearbeitungszeit in der Konsularabtelung der Botschaft in Berlin beträgt derzeit mindestens 1 Woche.
Personalausweis
Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte auch mit dem Personalausweis/ der Identitätskarte einreisen, die bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und Portugal ([1] Staatsangehörige der übrigen EU-Länder, der Schweiz und der Türkei benötigen einen Reisepass).
Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch die Anmerkung [2] zu Visa bei der Einreise).
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Visum bei der Einreise: Mit Reisepass (Visastempel) Verlängerung möglich; mit Personalausweis und Einreisekarte Verlängerung nicht möglich.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein amtstieräztliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das nicht mehr als 2 Wochen alt sein darf. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.
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